Teilnahmebedingungen
"Die ANTENNE NRW Rekorde"
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion "Die ANTENNE NRW Rekorde" der ANTENNE NRW GmbH & Co. KG ("ANTENNE NRW"), Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend einheitlich: der "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden. Bitte beachten Sie die Einverständniserklärung zur Nennung und Veröffentlichung Ihres Namens und Ihres Wohnortes sowie der gemeldeten Person im Programm von ANTENNE NRW und in anderen Medien (Website www.antenne.nrw und insbesondere in Social Media-Auftritten von ANTENNE NRW bei Facebook und Instagram).
1. AKTIONSDAUER UND AKTIONSZEITEN
Die Aktion wird in dem Zeitraum vom 04.02.2022 bis 17.03.2022 montags bis freitags täglich (außer an Feiertagen) durchgeführt. In diesem Zeitraum such ANTENNE NRW jeweils einmal in der Woche einen „ANTENNE NRW Rekord“. Jeden Freitag um ca. 16:15 Uhr sucht und ruft ANTENNE NRW einen neuen Rekord aus. Am Folgefreitag um ca. 8:10 Uhr wird der jeweilige ANTENNE NRW Rekordhalter bekanntgegeben. Die Aktion kann von ANTENNE NRW jederzeit im eigenen Ermessen ohne Angaben von Gründen beendet, geändert oder verlängert werden. Dies wird von ANTENNE NRW rechtzeitig bekanntgegeben. ANTENNE NRW behält sich insbesondere vor, Sonderspielrunden durchzuführen, die vorab im Programm rechtzeitig angekündigt und erläutert werden.
Gesucht werden in der Woche vom 11.03.2022, ca. 08:10 Uhr bis 18.03.2022, 08:10 Uhr den oder die Bartträger/in, der/die den längsten Bart in Nordrhein-Westfalen hat. Es gilt Gesamtlänge des Barts. Dabei ist es unerheblich, ob dies ein Schnurrbart oder ein Vollbart ist. Dies ist durch Messen mit einem Lineal oder eine Metermaß auf einem Foto zu dokumentieren. Der Rekordhalter erhält von ANTENNE NRW eine vom Sender erstellte Urkunde. Der jeweilige Hörer, der den finalen Rekordhalter bei ANTENNE NRW angemeldet hat, erhält einmalig 1.000 Euro von ANTENNE NRW.
Für den Fall, dass ein gesuchter Bartträger mehrfach angemeldet wird, entscheidet das Los über den Finderlohn in Höhe von 1.000 Euro. Sollte ein Bartträgernach einer Bekanntgabe im Programm von ANTENNE NRW angemeldet werden, ist diese Anmeldung nicht mehr in der Wertung und wird nicht berücksichtigt. Die Bekanntgabe im Programm stellt noch nicht den finalen Rekordhalter. Dieser wird final am 18.03.2022 um 8:10 Uhr im Programm von ANTENNE NRW bekanntgegeben.
2. ANMELDUNG/REGISTRIERUNG
Für die Teilnahme an "Die ANTENNE NRW Rekorde" ist eine Registrierung erforderlich. Die Teilnehmer können sich ab dem 04.02.2022 unter www.antenne.nrw oder die ANTENNE NRW App registrieren. ANTENNE NRW ist berechtigt, während der laufenden Aktion zusätzliche kostenfreie Teilnahmemöglichkeiten zu eröffnen. Jeder Teilnehmer muss bei einer Anmeldung via Internet (www.antenne.nrw) oder per App folgende personenbezogene Angaben machen: Name und Vorname, Alter, Telefonnummer, Wohnort sowie E-Mail-Adresse. Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Die Registrierung erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers und des Vorgeschlagenen für den Rekord in diese Teilnahmebedingungen einschließlich der Datenverwendung gemäß Ziffer 9. ANTENNE NRW weist darauf hin, dass ANTENNE NRW keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes sowie des Internets übernehmen kann. Eventuelle Einschränkungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3. MODUS
3.1 Während des Aktionszeitraums benennt ANTENNE NRW einen gesuchten Rekord, der jeweils von Freitag, 16:15 Uhr bis zum Folgefreitag, 8:10 Uhr bestand hat. Die Hörer*innen von ANTENNE NRW sind aufgefordert, in dieser Zeit dem Sender Menschen zu benennen, die für diesen Rekord als sog. Rekordhalter in Frage kommen. Ist ein Rekord-Vorschlag bei ANTENNE NRW auf allen oder einzelnen Verbreitungswegen (DAB+, Online, Homepage etc.) bekanntgegeben worden, kann dieser nicht noch einmal angemeldet werden.
3.2 Der oder die Hörer*in, die zum jeweiligen Finalfreitag (Freitag, 8:10 Uhr) den finalen Rekordhalter benannt hat, erhält von ANTENNE NRW einmalig 1.000 Euro.
3.3 Melden mehrere Hörer den endgültigen Rekordhalter, entscheidet das Zufallsprinzip via Losverfahren über den Gewinner der 1.000 Euro.
3.4 Bei der Aktion werden nur die bei ANTENNE NRW über die unter Ziff. 2 genannten Kanäle eingegangenen Registrierungen berücksichtigt, die Name, Vorname, Alter, Telefonnummer, Wohnort und E-Mail-Adresse des Teilnehmers vollständig wiedergeben. Einen Gewinnanspruch hat nur der für die Aktion registrierte und ausgerufene Teilnehmer, nicht sonstige Personen, die möglicherweise in seinem Namen anrufen. Eine Vertretung jeglicher Art beim Anruf ist ausgeschlossen.
3.9 Um die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen und abzufragen, erfasst der Hörerservice von ANTENNE NRW Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers. Der Hörerservice überprüft auch, ob der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Die Angaben des Teilnehmers sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion nicht mehr geändert werden. Der Teilnehmer gewährleistet, dass er die notwendige Einwilligung vom gemeldeten vermeintlichen Rekordhalter eingeholt hat. Eine gleichwohl vorgenommene oder versuchte Änderung der Angaben führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der Aktion. Die jeweilige Spielrunde ist beendet, wenn ein anrufender Teilnehmer im Programm von ANTENNE NRW zu hören oder der Anrufzeitraum der Runde abgelaufen ist.
4. GEWINN UND ABWICKLUNG
4.1 Der Tippgeber, der den endgültigen Rekordhalter bei ANTENNE NRW bekanntgegeben hat, erhält (und ggf. per Losverfahren gezogen wurde) einmalig 1.000 Euro. Mit der Überweisung wird ANTENNE NRW von allen Verpflichtungen frei. Eine Barauszahlung von Gewinnen oder Austausch von Sachleistungen ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Übertragung oder Abtretung an Dritte.
5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
5.1 Teilnahmeberechtigt ist jedermann. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Minderjährige haben im Falle des Gewinns eine von ihren Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung über die Erlaubnis der Auszahlung und Entgegennahme des Gewinns an den Minderjährigen vorzuweisen.
5.2 Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ANTENNE NRW sowie der mit ANTENNE NRW verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die nächsten Familienangehörigen (Eltern, Ehepartner, Kinder, Schwester, Brüder) der genannten Personen.
6. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
ANTENNE NRW ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation oder sonstigen betrügerischen Verhalten von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie Betrugshandlungen bei Angabe der Rekorde. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ANTENNE NRW auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Ebenfalls behält sich ANTENNE NRW in solchen Schritten weitere rechtliche Schritte vor.
7. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Mit der Registrierung gemäß Ziff. 2 erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen und ihr Wohnort sowie der gemeldeten Personen bei der Durchführung der Aktion im Programm von ANTENNE NRW genannt werden sowie auf antenne.nrw und in Social Media Auftritten von ANTENNE NRW bei Facebook veröffentlicht werden können. Anrufer auf der Studiohotline erklären außerdem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von ANTENNE NRW und deren digitalen Kanälen. Mit Gewinnfall erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass ANTENNE NRW Namen, Wohnort und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von ANTENNE NRW (z.B. Webseite unter www.antenne.nrw, Facebook, Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke Dritten zur Verfügung stellt. Der Gewinner überträgt ANTENNE NRW das exklusive Recht von ihm gemachte Bild- und Tonaufnahmen unentgeltlich, unterlizenzierbar sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über das Gewinnspiel zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Gewinners.
8. INTERVIEWS/BILD- UND FILMMATERIAL
Der Gewinner erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von ANTENNE NRW oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).
9. DATENSCHUTZ
9.1 Wie in Ziffer 2 beschrieben, werden bei der Registrierung folgende personenbezogene Daten erhoben: Name und Vorname, Alter, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail Adresse der Teilnehmer und gemeldeten Personen.
9.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass ANTENNE NRW die erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Telefongespräche werden zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Höreraktion und gegebenenfalls zur Veröffentlichung aufgezeichnet. Spätestens mit dem Ende der Höreraktion werden die personenbezogenen Daten und die Aufzeichnung gelöscht.
9.3 Die Daten, die die Teilnehmer im Rahmen dieser Aktion übermitteln, werden von ANTENNE NRW ausschließlich für die Durchführung dieser Aktion genutzt. Es sei denn, der Teilnehmer hat seine Einwilligung zur weitergehenden, insbesondere werblichen Nutzung seiner Daten erteilt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz, ihren Rechten insbesondere auch zum Widerruf der Einwilligung, Berichtigung, Auskunft und Löschung befinden sich unter https://www.antenne.nrw/antenne-nrw/datenschutz. Soweit die Aktion noch andauert, führt ein Widerruf oder Löschungsverlangen zwingend zum Ausschluss des Teilnehmers.
10. VORZEITIGE BEENDIGUNG
ANTENNE NRW behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden, wenn die Durchführung und/oder Abwicklung der Aktion aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, insbesondere wenn der Verdacht der Manipulation besteht. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen ANTENNE NRW zu.
11. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS
ANTENNE NRW wird Gewinne nur an Personen übergeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und die Auszahlung des Gewinns ausgeschlossen.
12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
ANTENNE NRW ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. ANTENNE NRW haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. ANTENNE NRW haftet insbesondere auch nicht für arbeits- und/oder sonstigen rechtlichen Konsequenzen der Teilnehmer, die sich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Rekords und/oder aufgrund der Teilnahme an der Aktion gegebenenfalls ergeben können.