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Bis zu diesem Betrag dürft ihr gefundenes Geld einfach mitnehmen

Nahezu jeder hat wahrscheinlich schonmal den berühmten Glücks-Cent auf der Straße oder im Supermarkt gefunden und eingesteckt. Vorneweg sei gesagt, dass ihr euch damit definitiv nicht strafbar macht. Doch ab welchem Betrag wird es kritisch?

50 Euro Scheine Lifestyle Foto: Pixabay / moerschy

Kleine Geldbeträge hat wohl jeder schon einmal in der Öffentlichkeit gefunden. Doch es gibt Grenzen und tatsächlich auch Strafen, wenn man diese Grenzen nicht einhält.

10 Euro sind die Grenze

In Deutschland ist durch das sogenannte Fundrecht ganz genau geregelt, was man behalten darf und was man melden muss. 

Generell gilt: Alles unter 10 Euro darf behalten werden, weil sich eine Meldung des Fundes nicht lohnen würde.

Beträge darüber, also etwa ein 20 Euro-Schein, müssen bei der Polizei oder einem Fundbüro abgegeben werden. Diese Regel gilt auch für Gegenstände, deren Wert 10 Euro übersteigt. 

Das sind die Strafen

Wer sich nicht an diese Regel hält, der entwendet aus rechtlicher Sicht zwar keinen fremden Besitz, macht sich allerdings trotzdem strafbar. Konkret es es dabei dann um Unterschlagung und das kann eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. 

Wie sieht's aus mit Finderlohn?

Andererseits steht dem ehrlichen Finder auch ein Finderlohn zu, dies ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Bis zu einem Wert von 500 Euro bekommt man fünf Prozent der Gesamtsumme. Bei mehr als 500 Euro steht dem Finder drei Prozent der Summe zu. 

Übrigens: Meldet sich der Besitzer innerhalb von sechs Monaten nicht, geht das Geld oder der gefundene Gegenstand zurück an den Finder.  

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