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Vorsicht beim Autofahren: Ab wann gilt ein Tempolimit bei Nässe?

Bald steht der Winter vor der Tür und auch die Straßen werden immer nässer. Oft steht dann auf den Straßenschildern "Tempo 80 bei Nässe". Doch ab wann gilt eine Straße als nass? Wir haben es für euch zusammengefasst.

Regen Lifestyle Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Es nieselt, die Straße glänzt und ihr seht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80, darunter das Schild "bei Nässe". Müsst ihr nun bremsen? Der ADAC klärt auf.

Wann gilt das Zusatzschild "bei Nässe"

Wann genau das Zusatzschild „bei Nässe“ gilt, hat der Bundesgerichtshof bereits vor einigen Jahren entschieden. 

Eine Fahrbahn ist demnach nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine wenn auch nur dünne Wasserschicht gebildet hat, also die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist – und sei er noch so dünn. Das erkennen Sie in der Regel daran, dass das Fahrzeug vor Ihnen eine Sprühfahne bildet. Wegen ein paar einzelner Pfützen und Wasserlachen oder bei leichtem Regen gilt eine Straße also noch nicht als nass.

Ist die Fahrbahn hingegen nur feucht, müsst ihr die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten. Eine feuchte Fahrbahn ist in der Regel daran zu erkennen, dass ihre Oberfläche sich dunkel verfärbt hat, so der ADAC.

In folgenden Fällen gilt das Verkehrsschild noch nicht
  • Einzelne Pfützen oder Wasserlachen auf der Fahrbahn
  • Nieselregen
  • Feuchte Fahrbahn, sie ist lediglich dunkel gefärbt

Lieber zu vorsichtig fahren

Solche Schilderkombinationen werden nicht ohne Grund aufgestellt, sondern stehen an Orten, wo eine erhöhte Rutsch- oder Aquaplaning-Gefahr besteht. Im Zweifelsfall solltet ihr also lieber einmal mehr für die eigene Sicherheit vom Gas gehen. Um auch „bei Nässe“ sicherzugehen, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen eure Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass ihr schon im eigenen Interesse das Tempo reduzieren solltet.

Konsequenzen bei Missachtung des Schildes

Wer ein Tempolimit „bei Nässe“ ignoriert und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann nicht nur ein Bußgeld verordnet bekommen. Denn wenn Gutachter ein erhebliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nachweisen, drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers gegen den Unfallverursacher. Eine vollständige Liste mit den Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen finden ihr bei bussgeldkatalog.org.

Tempolimit nur begrenzt

Normalerweise beziehen sich Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmte Strecken. Das Tempolimit endet dann, wenn das Verkehrszeichen mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit mit durchgestrichener Zahl erscheint. Bei dem Zusatzzeichen „bei Nässe“ gilt das Tempolimit so lange, bis die Fahrbahn nicht mehr nass beziehungsweise von keiner Wasserschicht mehr überzogen ist. Wenn der Fall eintritt, gelten für euch die üblichen Höchstgeschwindigkeiten, sofern es keine weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt.

Hier findet ihr den Bußgeldkatalog:

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