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Allgemeine Teilnahmebedingungen ANTENNE NRW

Sofern es für eine Gewinnaktion auf der ANTENNE NRW keine gesonderten Teilnahmebedingungen gibt, gelten für die Teilnahme folgende Bedingungen.

1. Aktionsdauer und Aktionszeiten

ANTENNE NRW kann Aktionen individuell und zu beliebigen Zeiten ankündigen und beenden.

2. Modus

Es gilt der von ANTENNE NRW angekündigte Spielmodus. Das Gewinnspiel wird dabei im Radioprogramm und/oder online auf der Webseite bzw. App und/oder auf der Facebook-Fanseite von ANTENNE NRW ausgerufen. Bei Telefon- oder Sprachnachrichtgewinnspielen gilt das Zufallsprinzip für die Auswahl der Teilnehmer. Bei anderen Modi entscheidet grundsätzlich das Los (Ausnahme: explizit angegebene, davon abweichende Teilnahmemechanismen, z.B. Voting).

3. Gewinnspiele auf Social-Media-Kanälen

Bei sämtlichen Gewinnspielen auf Facebook gilt immer: Die Aktionen stehen in keiner Verbindung zur jeweiligen Seite und werden in keinem Fall von Facebook etc. gesponsert, unterstützt oder organisiert.

4. Gewinn

4.1 Gewinner

Bei via Teilnahmeformular durchgeführten Aktionen werden nur bei ANTENNE NRW eingegangene Anmeldungen berücksichtigt, die Name, Vorname, Adresse und Kontaktdaten vollständig wiedergeben. Bei Teilnahme am Telefon nimmt der Moderator oder ein anderer Mitarbeiter von ANTENNE NRW die notwendigen Kontaktdaten auf. Gewinner werden von ANTENNE NRW in der Regel telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Reagiert der Gewinner nicht innerhalb von maximal 14 Tagen auf die Benachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch.

4.2 Gewinnübergabe

Sachgewinne werden von ANTENNE NRW, sobald verfügbar, per Post verschickt. Geldgewinne werden von ANTENNE NRW nach Beendigung des Gewinnspiels auf ein vom Gewinner angegebenes Konto überwiesen (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen). Bei persönlicher Abholung bei ANTENNE NRW (Gustav-Heinemann-Ufer 74a, 50968 Köln) muss der Gewinner ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Bei Abholung von Dritten ist ein gültiges Ausweisdokument und zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich. Bei unvorhergesehenen Störungen im Abwicklungsablauf übernimmt ANTENNE NRW keine Haftung.

4.3 Gewinn

Grundsätzlich wird ANTENNE NRW mit Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Gewinne sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar, es sei denn ANTENNE NRW stimmt hier ausnahmsweise schriftlich zu. Der Weiterverkauf oder Übertragung an Dritte ist nicht erlaubt.

Sämtliche mit dem Gewinn ggf. einhergehenden Folge- und Nebenkosten sind vom Gewinner zu tragen. ANTENNE NRW übernimmt keinerlei Gewähr-, Sachmangel- oder Garantieleistungen. Eine Barauszahlung von Gewinnen oder Austausch von Sachleistungen, insbesondere ohne Nachweis, ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Übertragung oder Abtretung auf Dritte.

Die Gewinner von Eintrittskarten sind nicht zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Weitergabe der gewonnenen Eintrittskarten berechtigt. Sollte die entsprechende (konkrete) Veranstaltung, deren Besuch die Eintrittskarte ermöglicht, aus welchen Gründen auch immer (insbesondere im Falle der Absage bzw. Verlegung) nicht (zu dem ursprünglich geplanten Termin) nicht stattfinden, entfällt der Gewinn. Somit besteht kein Anspruch auf Eintrittskarten im Falle einer Ersatzveranstaltung bzw. eines Ersatztermins. Keinesfalls ist ein Ersatz gegen den Barwert möglich. Bei Abholung der Tickets muss der Ausweis vorgezeigt werden. Es können die Tickets nur jenen Personen ausgehändigt werden, die auch namentlich gewonnen haben.

Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung über einen Reiseveranstalter, der alleiniger Veranstalter der Reise ist. Die Reise muss zu den vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen und Nutzungsbedingungen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des Weiteren trägt er auch sämtliche mit der Reise einhergehenden Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

5. Teilnahmeberechtigung:

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ANTENNE NRW sowie der mit ANTENNE NRW verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und/oder Lebenspartner der genannten Personen.

6. Ausschluss von der Teilnahme:

ANTENNE NRW ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ANTENNE NRW auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.

7. Einverständniserklärung:

Mit der Teilnahme (z.B. per Telefon, Sprachnachricht oder via Online-Formular) erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen bei der Durchführung der Aktion im Programm von ANTENNE NRW genannt werden. Absender von Sprachnachrichten erklären außerdem ihr Einverständnis zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung und der Nennung ihres Namens im Programm von ANTENNE NRW. Anrufer auf der Hotline erklären ebenso ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des mit ihnen geführten Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von ANTENNE NRW. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von ANTENNE NRW einverstanden. Für den Fall eines Gewinns erklärt der Teilnehmer zudem sein Einverständnis damit, dass sein Name und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von ANTENNE NRW (z.B. Webseite, Facebook, Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke an Dritte zur Verfügung gestellt werden.

8. Interviews/Bild- und Filmmaterial:

Teilnehmer im Allgemeinen und Gewinner im Besonderen erklären ihre grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von ANTENNE NRW oder anderer Medien im Zusammenhang mit der Aktion und im Falle des Gewinns seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin).

9. Ausschluss des Rechtswegs:

ANTENNE NRW gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Die Daten, die die Teilnehmer im Rahmen einer Aktion übermitteln, werden von ANTENNE NRW ausschließlich für die Durchführung der Aktion genutzt. Es sei denn, der Teilnehmer hat seine Einwilligung zur weitergehenden, insbesondere werblichen Nutzung seiner Daten erteilt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz befinden sich hier.

11. Haftungsausschluss:

ANTENNE NRW ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. ANTENNE NRW haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

ANTENNE NRW weist darauf hin, dass ANTENNE NRW keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes sowie des Internets übernehmen kann. Eventuelle Einschränkungen gehen zulasten des Teilnehmers.


Stand: 29.04.2024

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