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Drach-Prozess: Verfahren gegen Mitangeklagten abgetrennt

Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach wegen Überfällen auf Geldtransporter hat das Kölner Landgericht das Verfahren gegen den Mitangeklagten abgetrennt

Landgericht in Köln News Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Köln (dpa) - Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach wegen Überfällen auf Geldtransporter hat das Kölner Landgericht das Verfahren gegen den Mitangeklagten abgetrennt. Grund seien gesundheitliche Gründe, teilte ein Gerichtssprecher am Samstag auf Anfrage mit. Der niederländische Mitangeklagte hatte im Laufe des Prozesses immer wieder über Schmerzen geklagt, mehrfach wurden Verhandlungstage deswegen vorzeitig abgebrochen. Zuvor hatten die «Kölnische Rundschau» und der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet.

Künftig wird gegen Drach und den Mitangeklagten nun separat verhandelt. Dadurch könnte der Prozess gegen Drach nun etwas schneller zu Ende gehen, als zuletzt angenommen. Der Verteidiger des Mitangeklagten hatte im Laufe des Prozesses immer wieder Anträge gestellt und sich heftige Wortgefechte mit dem Richter geliefert. Der Prozess läuft bereits seit Februar 2022, erst kürzlich hatte das Landgericht weitere Verhandlungstage bis Oktober terminiert.

Dem 63-jährigen Drach werden vier Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg zur Last gelegt. Zudem ist er wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er auf zwei Geldboten geschossen haben soll.

1996 hatte Drach den Tabakkonzernerben Jan Philipp Reemtsma entführt und erst gegen Lösegeld wieder freigelassen. Dafür war er zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.