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1.700 Menschen in NRW warten auf rettendes Spenderorgan

Ein Spenderorgan kann das Leben schwer kranker Menschen retten. Doch häufig warten sie vergeblich - auch, weil viele Menschen zu Lebzeiten keine Entscheidung treffen wollen.

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Organspendeausweis Michael Kappeler/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - 1.700 schwerkranke Menschen in Nordrhein-Westfalen warten derzeit auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Für viele von ihnen wird die Hilfe wohl zu spät kommen, denn im vergangenen Jahr wurden in NRW nur 495 Organe gespendet, wie aus Zahlen der Stiftung Eurotransplant hervorgeht. 

«Die Zahl der gespendeten Organe ist damit auch weiterhin viel zu niedrig», sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Noch immer müssten zu viele Menschen sterben, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung steht. 

An diesem Samstag ist der bundesweite Tag der Organspende. Er soll Bürgerinnen und Bürger dazu auffordern, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen und diese auch dokumentieren.

Ausdrückliche Zustimmung erforderlich

Nach derzeitiger Rechtslage können Menschen nach ihrem Tod nur dann zu Organspendern werden, wenn es eine ausdrückliche Zustimmung dafür gibt. Dokumentiert werden kann diese Zustimmung zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis. Seit vergangenem Jahr gibt es außerdem die Möglichkeit, die eigene Entscheidung in einem digitalen Organspenderegister zu hinterlegen.

Doch zu viele Menschen hätten ihren Willen für oder gegen eine Organspende nach dem Tod nicht schriftlich festgehalten. «Deshalb möchte ich Mut machen, für sich eine Entscheidung zu treffen. Nur das schafft Klarheit», sagte Gesundheitsminister Laumann. «Das gilt im Übrigen auch für die Angehörigen. Denn: Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt, was in einer ohnehin schon schwierigen Situation dann eine zusätzliche Belastung darstellt.»

«Die Gesellschaft hat jede Entscheidung zu respektieren»

Er wolle niemanden dazu drängen, seine Organe nach dem Tod zu spenden, betonte Laumann. «Die Gesellschaft hat jede Entscheidung – ob sie für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende ausfällt – zu respektieren. Wichtig ist aber, dass man zu Lebzeiten eine Entscheidung trifft und diese dokumentiert.» Laumann betonte: «Diese Entscheidung ist jedem erwachsenen Menschen zuzumuten.»

Gleichzeitig machte sich der Minister erneut für eine Änderung der Rechtslage stark. Laumann wirbt seit Jahren für die sogenannte Widerspruchslösung, bei der grundsätzlich bei jedem Menschen nach dem Tod die Entnahme von Organen erlaubt wäre, sofern man zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht. Die Politik ringt seit Jahren um diese Änderung der Rechtslage.

© dpa-infocom, dpa:250606-930-637940/1