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Datenschutz im Freibad: Strenge Regeln für Videoüberwachung

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte hin. Besucher und besonders Kinder genießen besonderen Schutz.

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KI gestützte Überwachung im Schwimmbad Uli Deck/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Bei Videoüberwachung in Freibädern müssen die Betreiber den Datenschutz im Blick behalten. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte für Nordrhein-Westfalen hin. Auch wenn neben Spaß und Sonnenschein die Sorge vor Diebstählen, Einbrüchen oder Badeunfällen zunehme, sei nicht alles erlaubt, was technisch möglich sei, sagt Bettina Gayk laut Mitteilung. Die meisten Besucherinnen und Besucher seien leicht bekleidet. Außerdem seien viele Kinder unter ihnen. «Deren Daten sind noch einmal besonders schützenswert», so Gayk.

Sollen Kameras vor Einbruch oder Vandalismus schützen, muss der Einsatz auf die Zeit nach dem Ende der Badezeit begrenzt werden. Geht es um unbefugten Zutritt während des laufenden Betriebs, dürfen nur der Eingangsbereich und die Zutrittsschranke aufgenommen werden. Sitzplätze oder Gastronomie sind für Videokameras tabu. 

Soll mit einer Videoüberwachung der Einbruch in Spinde verhindert werden, darf auch nur in diesem Bereich und nicht die Umkleide gefilmt werden. Die überwachten Bereiche müssen besonders gekennzeichnet sein. «So können die Badegäste leicht erkennen, wo sie sich unbeobachtet aufhalten und umkleiden können», teilt Gayk mit.

Soll Künstliche Intelligenz (KI) Badeunfälle verhindern, darf dennoch nicht am Personal gespart werden. «Ihr Einsatz darf jedoch nicht dazu führen, dass bestehende Aufsichtsmaßnahmen ersetzt werden, sondern können sie allenfalls ergänzen», sagt die Landesdatenschutzbeauftragte laut Mitteilung. «Denn KI-Systeme weisen noch immer eine nicht zu unterschätzende Fehlerquote auf.» Die Technik kann anhand von typischen Bewegungsmustern Menschen in Notlagen erkennen und schlägt dann Alarm.

© dpa-infocom, dpa:250621-930-697994/1