Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil wegen Missbrauchs
Vor zwei Jahren wird ein Geistlicher in einem kirchlichen Strafprozess des Bistums Trier schuldig gesprochen. Der Mann wehrt sich. Am Ende bleibt es aber dabei.


Trier/Köln (dpa) - Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das Urteil gegen einen Priester im Ruhestand aus dem Großraum Trier wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt. Das teilte das Bischöfliche Generalvikariat Trier mit. Der Geistliche war im April 2023 in einem kirchlichen Strafprozess im Bistum Trier wegen Missbrauchs einer minderjährigen Person schuldig gesprochen worden.
Gegen dieses Urteil hatte der Priester beim Dikasterium für die Glaubenslehre Berufung eingelegt. Das Dikasterium hatte den Fall dann in zweiter Instanz an das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln verwiesen.
Das Kölner Kirchengericht habe nun die auferlegten Strafen bestätigt, teilte das Bistum Trier mit. Der Mann bekommt sein Ruhestandsgehalt gekürzt, darf dauerhaft keine priesterlichen Dienste mehr ausüben und nicht mehr als Priester erkennbar sein. Eine Berufung dagegen ist nicht mehr möglich.
Kirchlicher Strafprozess war Premiere
Im Frühjahr 2019 waren Vorwürfe gegen den Ruhestandsgeistlichen angezeigt worden. Sie bezogen sich auf Mitte der 2000er Jahre. Das Bistum hatte eine kirchenrechtliche Voruntersuchung Anfang 2021 abgeschlossen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Ende 2019 eingestellt.
Die römische Glaubenskongregation war der Empfehlung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann gefolgt und hatte einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg angeordnet. Ein solcher kirchlicher Strafprozess sei eine Premiere - zumindest, was die vergangenen 15 bis 20 Jahre angehe, hatte die Sprecherin des Bistums damals gesagt.