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Rauswurf von Dozentin: Land zieht vor Oberverwaltungsgericht

Im Streit um den Rauswurf einer Dozentin an der Polizei-Hochschule NRW hat das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt.

Hörsaal Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Gelsenkirchen/Münster (dpa/lnw) - Im Streit um den Rauswurf einer Dozentin an der Polizei-Hochschule NRW hat das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätige diesen Schritt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Dozentin Bahar Aslan hatte Anfang September in einem Eilverfahren in der ersten Instanz recht bekommen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Maßnahme der Hochschule voraussichtlich rechtswidrig war, weil keine tragfähige Gesamtabwägung stattgefunden habe. Nach Angaben des OVG hat die Beschwerde des Landes keine aufschiebende Wirkung. Damit bleibt Aslan vorerst wieder im Besitz eines Lehrauftrags im Fach «Interkulturelle Kompetenz».

Das Verwaltungsgericht hatte die Hochschule für die fehlende Gesamtbetrachtung bei der Entscheidung zwar kritisiert, aber auch den Hinweis gegeben, dass die öffentliche Äußerung der Dozentin durchaus Zweifel an ihrer Eignung zur Lehrbeauftragten in ihrem Fach begründen würde.

Aslan war mit einem Eintrag auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt, in die Kritik geraten: «Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.»

Die Hochschule hatte diesen und weitere Tweets sowie eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass genommen, den Lehrauftrag zu widerrufen. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts hatte die Hochschule aber Umstände zugunsten der Klägerin nicht genügend berücksichtigt.

© dpa-infocom, dpa:230919-99-248588/3