Tod auf Spielplatz: zweiter Jugendlicher unter Mordverdacht
Ein 14-Jähriger wird auf einem Spielplatz getötet, ein 17-Jähriger sitzt bereits wegen Mordverdachts in U-Haft. Nun besteht dringender Tatverdacht gegen einen weiteren Jugendlichen.


Menden (dpa) - Im Fall des tödlichen Angriffs gegen einen 14-Jährigen auf einem Spielplatz in Menden im Sauerland ist ein zweiter Jugendlicher unter Mordverdacht in Untersuchungshaft gekommen. Es bestehe gegen ihn der «dringende Tatverdacht des Mordes in Mittäterschaft», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg der Deutschen Presse-Agentur. Der 16 Jahre alte tatverdächtige Syrer sei am Freitagabend in U-Haft gekommen.
In der Nacht zum 10. Mai war auf dem Spielgelände nach einem Streit mit mehreren Personen auf den 14-Jährigen eingestochen worden. Der Junge starb wenig später im Krankenhaus. Kurz nach der Tat war ein 17-jähriger Deutscher wegen Mordverdachts in U-Haft gekommen. Ob es weitere mutmaßliche Tatbeteiligte gab, war aber zunächst noch offengeblieben.
Verdacht auf gemeinschaftlichen Mord gegen nun zwei Jugendliche
Nun wird wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen zwei Jugendliche ermittelt, wie Staatsanwältin Annika Berg schilderte. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es noch weitere Tatbeteiligte gebe. Weitere Angaben, auch zum Hintergrund der Tat, könne man derzeit nicht machen.
Man werte weiterhin zahlreiche beschlagnahmte Beweismittel aus, sagte die Sprecherin. Auch die sichergestellte mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, werde nach wie vor untersucht.
Die Obduktion des Getöteten sei bereits in der Gerichtsmedizin in Dortmund erfolgt. Zum Ergebnis könne man sich aber aktuell nicht äußern.
Schwer verletzter Jugendlicher auf Weg der Besserung
Bei dem Streit war zudem ein 17 Jahre alter Jugendlicher schwer verletzt worden. Er habe zu keiner Zeit in Lebensgefahr geschwebt und konnte bereits am vergangenen Montag das Krankenhaus verlassen, wie die Staatsanwältin weiter mitteilte. Wie es zu seiner Stichverletzung gekommen war, soll ebenfalls noch ermittelt werden.
In dem Tötungsdelikt ist Ermittlern zufolge auch zu klären, wie viele Personen sich zum Tatzeitpunkt insgesamt auf dem Spielplatz oder in der näheren Umgebung aufhielten.