Tod nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten gefordert
Ein junger Mann kommt gewaltsam nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen ums Leben. Im Prozess gegen einen heute 19-Jährigen fordert die Anklage eine Jugendstrafe von neun Jahren.


Bielefeld (dpa/lnw) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 20-Jährigen nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von neun Jahren für den Angeklagten gefordert. Es sei eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge und versuchten Mordes beantragt worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld.
Aus Sicht der Verteidigung des heute 19-Jährigen sollte das Gericht lediglich eine Verwarnung aussprechen. Der Angeklagte solle nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts verurteilt werden. Der Verteidiger verwies auch darauf, dass sich der Angeklagte wegen der von ihm eingeräumten Körperverletzung bereits seit Längerem in Untersuchungshaft befinde.
Die Eltern des Opfers sind Nebenkläger
Laut Anklage soll der Syrer den 20-Jährigen im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen so schwer durch Schläge und Tritte verletzt haben, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb. Die Eltern des Getöteten sind Nebenkläger und schlossen sich laut Gerichtssprecher im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Verhandlung fand unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. An diesem Freitag soll das Urteil verkündet werden.
Das Verfahren gegen zwei zunächst ebenfalls angeklagte junge Männer war eingestellt worden - in einem Fall gegen Geldauflage. Auslöser der Gewalttat soll ein grundloser verbaler Streit zwischen zwei Gruppen gewesen sein, Angreifer und Opfer hätten sich vorher nicht gekannt. Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt.