Uni-Noten manipuliert: Angeklagte müssen ins Gefängnis
An der Universität Duisburg-Essen wurden Noten gegen Schmiergeld verbessert. Jetzt sind eine Ex-Angestellte und ein früherer Student verurteilt worden.


Essen (dpa/lnw) - Nach einem Bestechungsskandal an der Universität Duisburg-Essen sind eine ehemalige Angestellte und ein früherer Student zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Essener Landgericht hat die 42 Jahre alte Angeklagte am Dienstag zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen den 39 Jahre alten Mitangeklagten wurden drei Jahre Haft verhängt. Die Angeklagten hatten gestanden, zwischen 2017 und 2021 die Noten von mindestens 35 Studierenden gegen Geldzahlungen manipuliert zu haben. Dafür haben sie laut Urteil über 90.000 Euro kassiert.
Laut Urteil mussten die Studierenden bis zu 900 Euro zahlen, um eine nicht bestandene Prüfung im universitätseigenen IT-System als bestanden eintragen zu lassen. Wer mehr als eine 4,0 wollte, musste demnach noch etwas drauflegen: 50 Euro pro 0,3-Notenschritt.
Unkontrollierter Zugang zu Prüfungsergebnissen
Möglich waren die illegalen Machenschaften nur, weil die ehemalige Sachbearbeiterin unkontrollierten Zugang zu den Prüfungsergebnissen der Studierenden hatte und diese am Computer problemlos verändern konnte. Ihr mitangeklagter Komplize soll laut Urteil den Kontakt zu den Studierenden gesucht und die Geldzahlungen und Notenwünsche entgegengenommen haben.
«Durch die Taten der Angeklagten ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Prüfungsverfahren erschüttert worden», sagte Richterin Friederike Sommer bei der Urteilsbegründung der 1. Strafkammer des Essener Landgerichts.
Studierende wurden zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe waren umfangreiche Ermittlungen angelaufen. Die 42-Jährige ist im Sommer 2023 aus dem Dienst entlassen worden. Die Studierenden, die sich ihre Noten erkauft hatten, sind laut Staatsanwaltschaft inzwischen zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Außerdem sollen ihnen Prüfungsleistungen oder Abschlüsse nachträglich wieder aberkannt worden sein.
Die Urteile gegen die ehemalige Sachbearbeiterin und den früheren Studenten lauten auf Bestechlichkeit und Bestechung. Sie sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten selbst hatten auf Bewährungsstrafen gehofft.