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Teilnahmebedingungen: ANTENNE NRW Mission Urlaubsglück

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion " ANTENNE NRW Mission Urlaubsglück mit Schauinsland Reisen" der ANTENNE NRW GmbH & Co. KG ("ANTENNE NRW"), Gustav-Heinemann-Ufer 74a, 50968 Köln. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend einheitlich: der "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden.

Teilnahmebedingungen


"ANTENNE NRW Mission Urlaubsglück mit schauinsland reisen"


Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion " ANTENNE NRW Mission Urlaubsglück mit Schauinsland Reisen" der ANTENNE NRW GmbH & Co. KG ("ANTENNE NRW"), Gustav-Heinemann-Ufer 74a, 50968 Köln. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend einheitlich: der "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden. Bitte beachten Sie die Einverständniserklärung zur Nennung und Veröffentlichung Ihres Namens und Ihres Wohnortes sowie der gemeldeten Person im Programm von ANTENNE NRW und in anderen Medien (Website www.antenne.nrw und insbesondere in Social Media-Auftritten von ANTENNE NRW bei Facebook und Instagram).


1. AKTIONSDAUER UND AKTIONSZEITEN 

Die Aktion wird in dem Zeitraum vom 19.02.2024 bis zum 21.03.2024 durchgeführt. Die Aktion kann von ANTENNE NRW jederzeit im eigenen Ermessen ohne Angaben von Gründen beendet, geändert oder verlängert werden. Dies wird von ANTENNE NRW rechtzeitig bekanntgegeben. ANTENNE NRW behält sich insbesondere vor, Sonderspielrunden durchzuführen, die vorab im Programm rechtzeitig angekündigt und erläutert werden.

2. ANMELDUNG/REGISTRIERUNG 

Für die Teilnahme an "ANTENNE NRW Mission Urlaubsglück mit Schauinsland Reise" ist eine kostenfreie Registrierung auf der Senderhomepage (www.antenne.nrw) erforderlich.
Von jedem Teilnehmer werden personenbezogene Daten wie Vor- & Nachname, Wohnort, Telefonnummer und Alter erfragt. Des Weiteren muss sich der Teilnehmer für mindestens eine sog. Mission anmelden. Die Teilnahme an mehreren oder allen gestellten Aufgaben ist zulässig. Eine Teilnahme ist nur dann gültig, wenn alle sog. Pflichtfelder wahrheitsgemäß bei der Anmeldung ausgefüllt sind. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
Die Teilnahme erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers in diese Teilnahmebedingungen einschließlich der Datenverwendung gemäß Ziffer 9. ANTENNE NRW weist darauf hin, dass ANTENNE NRW keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes sowie des Internets übernehmen kann. Eventuelle Einschränkungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3. MODUS 

3.1 Während des Aktionszeitraums ruft ANTENNE NRW dazu auf, sich auf der Senderhomepage anzumelden. Diese Anmeldung ist kostenlos. Die Aufrufe im Rundfunkprogramm werden über die Moderatoren oder sog. Programmtrailer ausgestrahlt.

3.2 Pro Aktionswoche stellt ANTENNE NRW einem Teilnehmer eine Aufgabe. Die Aufgabe des Teilnehmers ist es, die an ihn gestellte Aufgabe zu erfüllen.

3.2.1 Die erste Aufgabe besteht für den Teilnehmer darin, von der Ortschaft Hermesdorf in NRW zur Ortschaft Rom mit einem sog. Bollerwagen gefüllt mit Backwaren und Kaffee-Kannen zu laufen. Für diese Strecke hat der Teilnehmer genau 120 Minuten Zeit. Es ist dem Teilnehmer lediglich erlaubt, die vorgegebene Strecke fußläufig zu begehen. Zu jeder Zeit muss der Teilnehmer eigenständig den mitgeführten Bollerwagen ziehen. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, die ganze oder Teile der Strecke von einer anderen Person in einem PKW, LKW, Bus oder anderen Vehikeln mitgenommen zu werden. Des Weiteren muss der Teilnehmer die gesamte Strecke den mitgeführten Bollerwagen selbstständig ziehen. Der Teilnehmer hat nur dann gewonnen, wenn er innerhalb der vorgegebenen Zeit den Zielort erreicht. Ein Mitarbeiter von ANTENNE NRW wird dies dokumentieren.

3.2.2 Die zweite Aufgabe besteht darin, dass der Teilnehmer ein von ANTNENE NRW ausgewähltes Fahrgeschäft auf der Kirmes „Send in Münster“ über 60 Minuten am Stück fahren muss. Der Teilnehmer muss auf eigene Kosten die Anreise organisieren. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, das Fahrgeschäft innerhalb der 60 Minuten zu verlassen. Eine Unterbrechung der Aufgabe und spätere Fortsetzung ist nicht möglich. Die Aufgabe gilt als erfüllt, wenn der Teilnehmer die vollen 60 Minuten in dem Fahrgeschäft gefahren ist. Da es sich um Fahrgeschäft handelt, dass zwischendurch Zeit zum Be- & Entladen der Gäste benötigt, wird die Gesamtzeit auf 60 Minuten inkl. Ladezeit berechnet. Sollte der Teilnehmer das Fahrgeschäft innerhalb der vorgegebenen 60 Minuten verlassen, hat der Teilnehmer die Aufgabe nicht bestanden. ANTENNE NRW wird regelmäßig nach der gesundheitlichen Verfassung des Teilnehmers fragen und im Falle einer erkennbaren Verschlechterung des Gesundheitszustands die Aufgabe abbrechen. Hierzu sind Mitarbeiter eines Sanitätsdienstes für die Untersuchung vor Ort. Für den Fall, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Aufgabe abbrechen muss, gilt die Aufgabe als nicht erfüllt.

3.2.3 Die dritte Aufgabe besteht darin, an einem Aktionstag, der von ANTENNE NRW benannt wird, mit einem sog. Steiger an die Zeltspitze des Zirkus Roncalli zu fahren und dort eine Glühbirne auszuwechseln. Der Teilnehmer muss dafür zum Standort Recklinghausen auf eigne Kosten anreisen. Vor Ort wird der Teilnehmer gesichert mit einem mobilen Steiger auf die höchste Position des Zelts gefahren, damit er dort die Glühbirne wechseln kann. Die Aufgaben kann sowohl im Zelt oder außen stattfinden. Die Entscheidung, welche Glühbirne gewechselt werden muss, fällt ANTENNE NRW zusammen mit dem Zirkus Roncalli anhand einer Risikobewertung. Grundlage sind die Witterungsbedingungen. Die Aufgabe gilt als erfüllt, wenn der Teilnehmer die Glühbirne gewechselt hat und wieder am Boden angekommen ist. Der Teilnehmer kann die Aufgabe jederzeit abbrechen, was dann zur Folge hat, dass die Aufgabe als nicht erfüllt gewertet wird.

3.2.4 Die vierte Aufgabe besteht darin, am 21. März zur Premiere des Films „Ghostbusters – Frozen Empire“ den Song Ghostbusters von Ray Parker jr. in einem Kino in Nordrhein-Westfalen direkt vor der Vorstellung zu singen. Die Aufführung wird unmittelbar vor der Vorstellung des Films und vor Publikum stattfinden. Die Aufgabe ist dann erfüllt, wenn der Teilnehmer im Stile einer Karaoke-Aufführung den Song in voller Länge gesungen hat. Der Teilnehmer muss auf eigene Kosten den Aufführungsort anfahren. Ein Mitarbeiter von ANTENNE NRW wird den Teilnehmer begleiten.

3.3. Jeder Teilnehmer, der die von ANTENNE NRW gestellten Missionen antritt, tut dies in dem Wissen, dass es eine körperliche Belastung darstellen kann. ANTENNE NRW setzt einen Gesundheitszustand voraus, der die Bewältigung der Aufgabe gewachsen ist. Sollte ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Mission abbrechen, so ist ANTENNE NRW berechtigt, den ausgelobten Preis nicht zu übergeben. ANTENNE NRW wird je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabe dafür sorgen, dass die Gesundheit der Teilnehmer nicht gefährdet ist. ANTENNE NRW übernimmt allerdings in keinem Fall die Haftung für Körper- oder Sachschäden. Der Teilnehmer agiert zu jeder Zeit auf eigens Risiko und spricht ANTENNE NRW von jeder Haftung frei.

4. GEWINN UND ABWICKLUNG 


4.1 Jede von ANTENNE NRW gestellt Aufgabe wird bei Erfüllung mit einem Reisegutschein im Wert von 2.500 Euro belohnt. ANTENNE NRW weißt ausdrücklich darauf hin, dass der Gutschein von der Firma Schauinsland Reisen gestellt wird und auch nur über das Angebot von Schauinsland Reisen genutzt werden kann. Eine Barauszahlung der Gutscheinsumme ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.2 ANTENNE NRW tritt in diesem Gewinnspiel als Vermittler auf und übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die Gültigkeit und Nutzungsrechte des Reisegutscheins von Schauinsland Reisen. Des Weiteren tritt ANTENNE NRW nicht in die Haftung für etwaige Probleme (beispielsweise schlechtes oder falsches Hotel oder ausgefallene oder verspätete Flüge.) bei den jeweils gebuchten Reisen. Der Gewinner geht ausschließlich eine geschäftliche Beziehung mit Schauinsland Reisen ein.

4.3 ANTENNE NRW ist nicht im Besitz der Reisegutscheine sondern wird die Gewinnerdaten an den Gewinnspielpartner Schauinsland Reisen weitergeben. Jeder Teilnehmer ist mit der Weitergabe seiner Gewinndaten an den Gewinnspielpartner einverstanden. Es gelten die DSVGO-Richtlinien von ANTENNE NRW und Schauinsland Reisen.

4.4 Es gelten für die Nutzung der Gutscheine die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schauinsland Reisen.

5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG 

5.1 Teilnahmeberechtigt ist jedermann. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Minderjährige haben im Falle des Gewinns eine von ihren Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung über die Erlaubnis der Auszahlung und Entgegennahme des Gewinns an den Minderjährigen vorzuweisen. 

5.2 Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ANTENNE NRW sowie der mit ANTENNE NRW verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die nächsten Familienangehörigen (Eltern, Ehepartner, Kinder, Schwester, Brüder) der genannten Personen. 

6. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME 


ANTENNE NRW ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation oder sonstigen betrügerischen Verhalten von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie Betrugshandlungen bei Angabe der Rekorde. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ANTENNE NRW auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Ebenfalls behält sich ANTENNE NRW in solchen Fällen weitere rechtliche Schritte vor. 

7. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG 

Mit der Teilnahme gemäß Ziff. 2 erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen und ihr Wohnort von ANTENNE NRW genannt werden sowie auf www.antenne.nrw und in Social Media Auftritten von ANTENNE NRW bei Facebook veröffentlicht werden können. Anrufer auf der Studiohotline erklären außerdem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von ANTENNE NRW und deren digitalen Kanälen. Mit Gewinnfall erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass ANTENNE NRW Namen, Wohnort und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von ANTENNE NRW (z.B. Webseite unter www.antenne.nrw, Facebook, Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke Dritten zur Verfügung stellt. Der Gewinner überträgt ANTENNE NRW das exklusive Recht von ihm gemachte Bild- und Tonaufnahmen unentgeltlich, unterlizenzierbar sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über das Gewinnspiel zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Gewinners. 

8. INTERVIEWS/BILD- UND FILMMATERIAL 

Der Gewinner erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von ANTENNE NRW oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.). 

9. DATENSCHUTZ 


9.1 Wie in Ziffer 2 beschrieben, werden vom jeweiligen Gewinner folgende personenbezogene Daten erhoben: Name und Vorname, Wohnort, Telefonnummer, Bankinstitut und IBAN.

9.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass ANTENNE NRW die erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Telefongespräche werden zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Höreraktion und gegebenenfalls zur Veröffentlichung aufgezeichnet. Spätestens mit dem Ende der Höreraktion werden die personenbezogenen Daten und die Aufzeichnung gelöscht. Für die personenbezogenen Daten der Gewinner bestehen ggf. längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, insbesondere gem. § 257 HGB und § 147 AO.

9.3 Die Daten, die die Teilnehmer im Rahmen dieser Aktion übermitteln, werden von ANTENNE NRW ausschließlich für die Durchführung dieser Aktion genutzt. Es sei denn, der Teilnehmer hat seine Einwilligung zur weitergehenden, insbesondere werblichen Nutzung seiner Daten erteilt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz, ihren Rechten insbesondere auch zum Widerruf der Einwilligung, Berichtigung, Auskunft und Löschung befinden sich unter https://www.antenne.nrw/antenne-nrw/datenschutz.

10. VORZEITIGE BEENDIGUNG 

ANTENNE NRW behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden, wenn die Durchführung und/oder Abwicklung der Aktion aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, insbesondere wenn der Verdacht der Manipulation besteht. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen ANTENNE NRW zu. 

11. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS 

ANTENNE NRW wird Gewinne nur an Personen übergeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und die Auszahlung des Gewinns ausgeschlossen. 

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS 

ANTENNE NRW ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. ANTENNE NRW haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. ANTENNE NRW haftet nicht für rechtliche Konsequenzen der Teilnehmer, die sich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Gewinns und/oder aufgrund der Teilnahme an der Aktion gegebenenfalls ergeben können.