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Arbeitszeiterfassung gilt bereits: Auswirkungen für Arbeitnehmer in NRW

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht zur genauen Bestimmung der geleisteten Arbeitszeit veranlasst. Die aktuelle Rechtslage haben wir hier für euch zusammengefasst.

Laptop mit überlagerter Uhr Lifestyle Foto: Quality Stock Arts/ Adobe Stock

Die Vertrauensarbeitszeit machte es bislang möglich, ohne zeitliche Vorgaben zu arbeiten. Solange das Ergebnis am Ende zufriedenstellend ist, war es egal, wie viele (Über)stunden geschwitzt wurde. Eine neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll dem Ganzen in Bayern ein Ende bereiten.

Kein Gesetz, aber Pflicht

Der Kampf um die Arbeitszeiterfassung läuft jetzt schon mehr als drei Jahre. Bereits am 14. März 2019 hat der europäische Gerichtshof verordnet, dass Arbeitgeber ab sofort Protokoll über Arbeitsdauer der Angestellten führen müssen. Also bestand schon vor mehr als drei Jahren eine Pflicht, dieses Urteil in nationales Recht umzusetzen.

Arbeitgeber sollten nicht zögern

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht schließlich bekannt gegeben, dass geleistete Dienststunden exakt abgeschrieben werden müssen.

Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.

Inka Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Da bislang noch kein Gesetz verabschiedet wurde, zögert das Arbeitgeberlager. Hier ist die Meinung verbreitet, dass die Einführung eines Systems für eine objektive, frei zugängliche Arbeitszeiterfassung nicht notwendig ist, bevor es ein gültiges Gesetz gibt. 

Das wird von Arbeitgebern erwartet

Das Bundesarbeitsministerium betont die genaue Verantwortung der Firmen und Vorgesetzten. Arbeitgeber sollen nicht nur eine Form der Diensterfassung zur Verfügung stellen. Wichtiger und Pflicht ist, dass von diesem System Gebrauch gemacht wird.

Unternehmen ist dringend zu empfehlen, bereits jetzt ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, um rechtskonform zu agieren.

Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg

Das Bundesarbeitsministerium und Bundesarbeitsgericht scheinen hier die Meinung zu teilen. Die Arbeitszeiterfassung ist bereits Pflicht, auch ohne vorausgehende gesetzliche Umsetzung.

Ihr seid betroffen

Diese Pflicht gilt für alle. Alle, die irgendwo in Bayern angestellt sind, müssen nun Zugriff auf eine Arbeitszeiterfassung haben. Hier spielt die Größe des Unternehmens keine Rolle. Eine Ausnahme bilden etwa ein bis zwei Prozent der Mitarbeitenden eines Unternehmens. Das bezieht sich auf leitende Angestellte, also formal Arbeitnehmer, die allerdings eine Sonderrolle einnehmen und selbstständig einstellen oder entlassen können, im Wesentlichen weisungsfrei funktionieren. Sollte das bei euch noch nicht so sein und ihr noch keine Arbeitszeiten erfassen, sprecht ihr am besten euren Vorgesetzten an oder direkt die Personalabteilung. Fakt ist: Der Arbeitgeber ist verpflichtet,  dass ihr die Möglichkeit der Arbeitszeiterfassung habt. 

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