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Corona-Auszeit für Familien: Bund übernimmt 90 Prozent Urlaubskosten

Durch die Corona-Pandemie werden vor allem Familien mit Kindern vor große Herausforderungen gestellt und nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten. Also unterstützt der Bund jetzt eine "Corona-Auszeit". Insgesamt stellt er 50 Millionen Euro bereit. Was genau das für euch bedeutet, lest ihr hier.

Familie sitzt auf Berg Lifestyle Foto: Pixabay / stux

Familien mit Kindern stehen während der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen. Deswegen fördert der Bund jetzt mit 50 Millionen Euro eine sogenannte "Corona-Auszeit". Das Geld kommt aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" 

Was genau fördert der Bund bei der "Corona-Auszeit"

Sobald der Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Erholungseinrichtung in Deutschland stattfindet, müssen Familien nur etwa 10 Prozent für die Übernachtung und Verpflegung bezahlen. Den Rest zahlt der Bund.  

Wann könnt ihr den Urlaub buchen?

Zwei Optionen sind derzeit möglich zu buchen: 

  • ein Familienurlaub von sieben Tagen bis Ende 2021 
  • ein weiterer Familienurlaub mit sieben Tagen im Jahr 2022 

Wer darf überhaupt buchen?

Alle Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung können sich so ab Herbst einen kostengünstigen Urlaub ermöglichen. Hier checkt ihr mit dem Einkommensrechner, ob für euch auch die Vergünstigungen gelten. Familien mit einem Angehörigen, der einen Behinderungsgrad von 50 oder mehr hat, haben keine Einkommensgrenze für eine "Corona-Auszeit"

Zwei weitere Grundvoraussetzungen:

  • Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Die Eltern haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld

An diesen Orten könnt ihr den Urlaub buchen:

Es gibt extra eine  Deutschlandkarte, auf der ihr die unterstützten Unterkünfte sehen könnt. Ihr schreibt dann die Einrichtung an und die nimmt anschließend mit euch als Familie Kontakt auf, ob die gewünschte Buchung so stattfinden kann. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Dafür gibt es ein extra Formular.  


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