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Deutschlandticket, Mindestlohn und EU-Gesetz: Das ändert sich im Mai in NRW

Im Mai erwarten uns in NRW neue Gesetze und Regelungen. Welche das sind, das erfährst du hier!

Einfahrender Zug Foto: Adobe Stock/ Firn

Ab dem 1. Mai werden wieder neue Regelungen in NRW und Deutschland eingeführt. Das Wichtigste im Überblick.

Zusammenfassung:

Was beinhaltet das Deutschlandticket?

Von vielen ersehnt, aber mit sehr vielen Diskussionen verbunden gewesen: Das 49 Euro Ticket oder auch Deutschlandticket. Ab dem 3. April war es schon vorstellbar und ab dem 1. Mai kann es nun offiziell eingesetzt werden. Mit der Monatskarte kann der öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland genutzt werden. Als Alternative zum Online-Ticket gibt es auch die Chip-Variante und zum Jahresende soll es in einzelnen Regionen das Deutschlandticket auch in Papierform geben. Für Schüler und Auszubildende soll es eine 29 Euro Option geben.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Pflege?

Ab Mai steht eine von zwei Gehaltserhöhungen in der Pflege an. Der Mindestlohn für Angestellte in diesem Bereich unterscheidet sich wie folgt:

  • Hilfskräfte: 13,90 Euro pro Stunde (ab Dezember: 14,15 Euro pro Stunde)
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro pro Stunde (ab Dezember : 15,25 Euro pro Stunde)
  • Pflegefachkräfte: 17,65 Euro pro Stunde (ab Dezember: 18,25 Euro pro Stunde)

Die zweite Stufe soll im Dezember kommen.

Was passiert mit der Corona-Warn-App?

Früher viel genutzt, ab Mai im Dornröschenschlaf: die Corona-Warn-App. Bis zum 30. April soll die Warnfunktion für die Nutzer nach einem positiven Test noch verwendet werden können, danach begibt sie sich in einen Schlafmodus und die App wird nicht mehr aktualisiert.

Was ist der DMA?

Das EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) tritt ab dem 2. Mai in Kraft. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz soll die Marktmacht der Internetriesen begrenzen, für faireren Wettbewerb sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen. Wie eine Umfrage des ConPolicy Instituts im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums zeigt, halten viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Angabe ihrer Daten für nahezu unumgänglich. Die Verbraucherzentralen raten zur "Datensparsamkeit". Einmal im Netz verbreitete Informationen können kaum gelöscht oder zurückgeholt werden.

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