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Doppelte Geldstrafen und Fahrverbote: So teuer wird der neue Bußgeld-Katalog

Das meiste aus dem neuen Bußgeldkatalog, der ab 09. November in Kraft tritt, galt schon einmal, im Jahr 2020 – für etwas mehr als zwei Monate. Doch ein Formfehler im Verkehrsministerium ließ die Behörde um ihren Chef Andreas Scheuer alt aussehen. Auf ein Neues also: Wer sich nicht an diese folgenden Regeln hält, spürt das vor allem im Geldbeutel.

Blitzer in Köln Lifestyle Foto: Roberto Pfeil/dpa

Wir alle kennen die altbekannte Floskel: "Was lange währt, wird endlich gut."

Ob das auch für den Bußgeldkatalog gilt, der am 09. November 2021, nach langem Hin und Her in Kraft tritt, wird die Zukunft zeigen. Sicher ist vor allem eines: Es wird teuer für all diejenigen, die sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr halten.

Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im Juli 2020 außer Vollzug gesetzt worden, kurz nachdem dieser überhaupt in kraft trat.

Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen.

Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert.

Je schneller, desto teurer: Das kommt auf euch zu

Einen doppelten, bitte! Die Strafen für zu schnelles Fahren:

Innerorts
- mit 16 bis 20km/h zu schnell: 70 Euro statt 35 Euro 

- ab 41 km/h zu schnell: zahlt 400 Euro statt bisher 200 Euro 

Außerorts
- mit 16 bis 20 km/ zu schnell: 60 Euro statt 30 Euro 


Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden: 
Ihr habt verbotswidrig auf Geh- und Radwegen geparkt, haltet unerlaubt auf Schutzstreifen oder parkt gerne in zweiter Reihe? Das macht dann 55 Euro statt bisher 20 Euro! 

Und teurer wird es dann noch, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, da droht dann auch ein Punkt in Flensburg. 

Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. 

Außerdem:
- Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge kostet 55 Euro.

- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

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