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Lichthupe als Warnsignal bei Blitzern: Erlaubt oder eine Straftat?

Die meisten im Straßenverkehr kennen es: Es wird eine Lichthupe als Warnsignal vor kommenden Blitzern an andere Autofahrer gesendet. Doch ob das laut unserer Verkehrsordnung erlaubt ist, erfahrt ihr hier.

Auto fährt in Blitzer Lifestyle Foto: Adobe Stock / Lars Kimpel

Die Lichthupe als Warnung vor kommenden Blitzern. Diese Geste ist allen Autofahrern schon mal begegnet. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ihr erfahrt es hier. 

Lichthupe als Warnsignal vor Blitzern

Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle Gefahrenstellen entschärfen will und der Blitzer keine Gefahr ist. Eine Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Blitzern ist nicht grundsätzlich verboten. Handzeichen und sogar Warnschilder können genutzt werden, sofern sie andere Fahrerinnen und Fahrer nicht dadurch ablenken. Die Lichthupe ist aber nicht erlaubt. In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass man mit dem Fernlicht nicht unnötigerweise oder absichtlich aufblenden darf, so Michael Marienwald von der Polizei München im ANTENNE BAYERN Interview.

Bußgeld möglich?

Tatsächlich kann man einen Autofahrer anhalten, wenn dieser mit der Lichthupe vor einem Blitzer warnt. Das Verwarngeld liegt bei fünf Euro, so Michael Marienwald. 

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