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Maskenpflicht, "Wind-an-Land-Gesetz" und neue Verbandskästen: Das ändert sich im Februar in NRW

Auch im Februar gibt es wieder einige Änderungen bei Gesetzen & Co. Welche das sind und worauf ihr achten müsst, erfahrt ihr hier.

Fotocollage: Medizinische Maske, Windräder, Verbandskasten Lifestyle Foto: Adobe Stock/ Saskia, visdia, Pixelshot

Im Februar kommen wieder einige Änderungen auf NRW und ganz Deutschland zu. Wir haben für euch das Wichtigste zusammengefasst.

Auf einen Blick:

Maskenpflicht in Fernzügen entfällt

Die Maskenpflicht im Hamburger Nahverkehr entfällt am 1. Februar. Gleiches gelte für die Isolationspflicht. Zuvor hatten bereits Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen ein Ende der Maskenpflicht angekündigt. Auch im öffentlichen Fernverkehr etwa bei Reisen mit der Deutschen Bahn wird die Maskenpflicht Anfang Februar aufgehoben. Im Nachbarland Schleswig-Holstein besteht bereits seit Anfang des Jahres keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske.

"Wind-an-Land-Gesetz"-tritt in Kraft

Das "Wind-an-Land-Gesetz" trifft ab dem 1. Februar jeden Verbraucher in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, dass mehr Flächen für die Windenergie bereitgestellt werden und so der Ausbau schneller vorangetrieben werden kann.

Künftig können Windenergieanlagen in NRW auch auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden. Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in den kommenden fünf Jahren in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden. Nach vorläufigen Zahlen des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) NRW sind 2022 in NRW 98 neue Windenergieanlagen in Betrieb genommen worden und damit mehr als in den beiden Vorjahren.

Neue Verbandskästen für Autos

Ebenfalls ab dem 1. Februar gilt für alle Autofahrer ein Nachrüsten. Der Verbandskasten sollte nun zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten - dafür entfällt das Dreieckstuch und es kann ein Verbandstuch weniger enthalten sein.

Produktionsverbot für bestimmte Energiesparlampen

EU-weit gilt ab kommenden Monat ein Produktionsverbot für bestimmte Energiesparlampen. Betroffen sind Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9) und Kontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni). Es werden demnach nur noch Restbestände verkauft. Grund dafür ist, dass das darin verbaute Quecksilber eine Gefährdung für Gesundheit und Umwelt darstellt. Eine gute Alternative sind LED-Lampen, die ganz ohne diesen Stoff auskommen und auch viel weniger Strom benötigen.

Bier bekommt Preiserhöhung

Der Genuss eines kühlen Blonden wird ab sofort teurer werden. Verbraucher müssen nun schlucken, denn die Brauereien ziehen die Preise an. Dabei steigen um 20 Euro die Preise für Fassbier und die Flaschenbier-Preise um 6,80 Euro pro Hektoliter.

Folgende Biermarken erhöhen die Preise für den beliebten Gerstensaft:

  • Kaltenberg
  • Herforder
  • Isenbeck
  • König Ludwig
  • Warsteiner
  • Paderborner
  • Frankenheim

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