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Strom, Gas und Energiepauschale: Das ändert sich im November in NRW

Egal ob Bezahltoiletten, Public Viewing oder auch Gebühren beim Tierarzt - im November ändert sich einiges. Die genauen Regelungen erfahrt ihr hier.

Kalender Lifestyle Foto: Pixabay/tigerlilly713

Der neue Monat bringt viele neue Regelungen und Gesetze mit sich. Wir haben euch hier zusammengefasst, welche das sind.

Tarife bei Grundversorgern

Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. Vor dem Hintergrund der Energiekrise mussten Neukunden teils deutlich mehr für Energie zahlen. Darüber informiert das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur. Die Grundversorgung garantiert, dass jeder Haushalt in Deutschland mit Energie versorgt wird - auch, wenn er keinen gesonderten Vertrag mit einem Energieanbieter hat. Ganz automatisch landet jeder Haushalt in den ersten drei Monaten ohne bestehenden Vertrag in der Ersatzversorgung - und anschließend in der Grundversorgung. In den vergangenen Monaten hatten viele Versorger in der Grundversorgung neue und deutlich höhere Tarife für Neukunden eingeführt, um ihre hohen Beschaffungskosten zu decken. Das geht ab November nicht mehr. 

Höhere Gebühren beim Tierarzt

Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Goldhamster zum Tierarzt geht, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte

  • Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Die Kosten steigen also um 160 Prozent, von bisher 8,98 Euro.
  • Die Untersuchung eines Pferdes wird demnächst 30,78 Euro kosten und damit mehr als 10 Euro mehr als bisher.
  • Bei Mastschweinen sind es 15,39 Euro statt 9,62 Euro und
  • bei Rindern 20,54 Euro statt 12,84 Euro.
  • Die Kosten für Impfungen bei Hund und Katze verdoppeln sich beinahe. Von 5,77 Euro auf 11,50 Euro.

Krankengeld für Begleitpersonen

Angehörige, die Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten, können bei einem Verdienstausfall ab dem 1. November Krankengeld erhalten. Eine entsprechende Mitteilung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht. Laut G-BA-Richtlinie gehören dazu drei Gruppen:

  • Begleitung, um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit der Patientin oder dem Patienten zu gewährleisten,
  • Begleitung, damit die Patientin oder der Patient die mit ihrer Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen besser meistern kann, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit,
  • Begleitung, um die Begleitperson während der Krankenhausbehandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zu ihrer Einweisung in die anschließend weiterhin notwendigen Maßnahmen.

Voraussetzung ist also, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Diese stellt der behandelnde Arzt zusammen mit der Krankenhauseinweisung aus. Berechtigte Begleitpersonen sind etwa Eltern, Geschwister und Lebenspartner.

Kfz-Versicherung wechseln

Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit, mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten, wie sonst üblich. Wer jetzt seine Kfz-Versicherung kündigt, kann zum 1. Januar des Folgejahres in eine günstigere Versicherung wechseln. Die Versicherungen locken Neukunden mit zum Teil deutlich günstigeren Policen, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen. Ohne Kündigung wird die Kfz-Versicherung um ein Jahr verlängert.

Rentner bekommen die Energiepauschale

Rentner haben es im Normalfall in Sachen Energiepauschale leicht: Sie erhalten die Einmalzahlung in der Regel automatisch. Doch es gibt einen Sonderfall. Sollte sich die Kontoverbindung im Dezember ändern, müssen die neuen Bankdaten dem Rentenservice der Deutschen Post bis Mitte November mitgeteilt werden.

Bezahltoiletten an Autobahnen werden teurer

Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen.

Gasspeicher sollen voller werden

Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Allerdings gilt die Regel für jeden einzelnen Speicher - und nicht alle waren zuletzt ausreichend gefüllt. 

Public Viewing auch nach 22 Uhr

Während der Fußball-Weltmeisterschaft im November und Dezember ist in Deutschland Public Viewing im Freien auch nach 22 Uhr möglich. Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen. Hintergrund ist nach Angaben des Umweltministeriums eine Verordnung, die das Ministerium auf Bitten der Länder vorgelegt hat. Diese sieht für die Zeit der WM in Katar (20. November bis 18. Dezember) Ausnahmen von den sonst geltenden Regeln zum Schutz vor Lärm vor. Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Das Ministerium weist darauf hin, dass Kommunen trotz der Ausnahmeregelung auch weiter im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen müssten. Neben dem Publikumsinteresse spielten für die Übertragungsevents im Freien beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen sowie die Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen eine Rolle.

Corona-Testverordnung läuft aus

Die aktuelle Verordnung zu den Corona-Teststellen läuft regulär am 25. November aus. Seit Ende Juli sind Schnelltests nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen kostenlos. Dazu gehörten Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher (mit Nachweis) oder Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

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