Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Altschulden-Regelung
Nordrhein-Westfalen will nicht länger warten mit der lange versprochenen Altschulden-Lösung für seine Kommunen. Die Landesregierung gibt grünes Licht. Jetzt ist der Landtag am Zug.


Düsseldorf (dpa/lnw) - Die geplante landesfinanzierte Hilfe für hoch verschuldete Kommunen in Nordrhein-Westfalen nimmt ihre letzten Hürden. Das Düsseldorfer Kabinett hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen und dem Landtag zugeleitet, wie die Staatskanzlei mitteilte. Im nächsten Monat soll das Parlament die Novelle verabschieden.
Mit dem Gesetzentwurf steht ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten. Bei der Teilentschuldung geht es um Liquiditätskredite und weitere Verbindlichkeiten, die Kommunen eingehen, um kurzfristig ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und finanzielle Engpässe zu überbrücken. Der Gesamtstand solcher Kassenkredite und Belastungen belief sich nach Angaben der Landesregierung zum 31. Dezember 2023 auf rund 20,9 Milliarden Euro in den kommunalen Kernhaushalten.
Hoch verschuldete Kommunen dürfen Ballast abwerfen
Das Land bietet dem Gesetzentwurf zufolge an, 50 Prozent des von der jeweiligen Kommune gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens, das als übermäßig zu betrachten ist, zu übernehmen. Als «übermäßig» soll demnach gelten, wenn eine Pro-Kopf-Verschuldung von mehr als 100 Euro je Einwohner vorliegt. Die Teilnahme an der anteiligen Entschuldung erfolgt auf Antrag und nach einer Bilanzprüfung der Verbindlichkeiten.
«Allen Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen und nach Teilnahme hat keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1.500 Euro je Einwohnerin und Einwohner», erläuterte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). «Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich.»