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Bremse für Gas-, Strom- und Wärmepreise: Das ändert sich alles im März in NRW

Auch der März bringt in NRW wieder einige Veränderungen mit sich. Die genauen Regelungen erfahrt ihr hier zusammengefasst.

Heizkörper wird aufgedreht Lifestyle Foto: Adobe Stock/ DOG-Pix

Ab März werden wieder eine Reihe an neuen Entschlüssen in NRW und Deutschland eingeführt. Das Wichtigste findet ihr hier einfach verpackt:

Zusammenfassung:

Bremse für Gas- und Wärmepreise

Dieses neue Gesetz soll uns die Last der derzeitigen hohen Energiepreise etwas abnehmen. Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr können einen Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde erwarten.

Wichtig: Dieser Preisdeckel richtet sich nach einer Einschätzung des im September 2022 angekündigten Jahresverbrauchs. Diese Kostenentlastung bezieht sich auf 80 Prozent dieser Summe. Der Rest des Verbrauchs muss zum normalen Marktpreis bezahlt werden. Die Verbraucherzentrale.de rät weiterhin zum sparsamen Verbrauch.

Bremse für Strompreise

Auch der Strom wurde in den letzten Monaten unerträglich teuer. Im März tritt auch hier eine Bremse in Kraft, welche Kunden ab Januar 2023 betrifft. Auch die Entlastungsbeträge für die ersten zwei Monate des Jahres werden vom Stromversorger ab März berücksichtigt und ausgezahlt. Für private Haushalte und kleine, mittlere Unternehmen begrenzt sich der Preis für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde

Wichtig: Wie bei Gas und Wärme bezieht sich dieser Preisdeckel auch auf 80 Prozent des Verbrauchs.

Mehr Geld für Künstler

Kunst schaffende dürfen ab März mit einer Steigung der Künstlersozialabgabe rechnen. Diese springt von 4,2 auf 5 Prozent. Gleichzeitig bedeutet diese Regelung für Unternehmen, die Künstler beschäftigen, höhere finanzielle Abgaben.

Finanzielle Entlastung für Studenten

Studenten, die zum ab 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können ab März 2023 einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss stellen. Mit einer einmaligen Auszahlung von 200 Euro sollen die jungen Menschen unterstützt werden. 

Keine Corona-Testpflicht

  • keine Corona-Schnelltests für Besucher in Pflegeeinrichtungen
  • keine Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von medizinischen Einrichtungen (Besuchen bleibt Maskenpflicht bestehen)
  • kostenlose Antigen Schnelltests für ausgewählte Gruppen bis 28. Februar
  • Allgemeiner kostenloser Bürgertest schon ab mit Januar 2023 abgeschafft
  • keine Zulassungen für PCR-Teststationen ab 1. März (Nur noch bei Arzt oder im Krankenhaus möglich)

Bierpreis steigt und weniger Discouterwerbung

Schon im Februar haben wir euch von Biermarken berichtet, deren Produkte teurer werden. Auch die Brauerei Krombacher hat das nun ab verkündet. Ab März werdet ihr nicht für nur deren beliebtes Bier, sondern auch nicht alkoholische Getränke wie Orangina und Schweppes etwas mehr zahlen. 

Außerdem zieht Aldi Süd jetzt anderen Marken nach und verzichtet von nun an auf die bekannten Prospekte. Die neusten Angebote werden ab Beginn des nächsten Monats dann nur noch über den WhatsApp-Prospekt verfügbar sein.