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40-Jähriger biss Polizistin Stück vom Ohr ab

Nach Angriffen auf Passanten wollten Polizisten einen 40-Jährigen kontrollieren. Der soll sich so heftig gewehrt haben, dass er einer Beamtin einen Teil der Ohrmuschel abbiss.

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Prozess im Landgericht Köln Federico Gambarini/dpa

Köln (dpa/lnw) - Um einer Personenkontrolle durch Polizeibeamte zu entkommen, soll sich ein 40 Jahre alter Mann so heftig gewehrt haben, dass er einer 26 Jahre alten Polizeibeamtin die rechte Ohrmuschel teilweise abbiss und dadurch ihr Äußeres verunstaltete. Trotz unmittelbarer Einlieferung und Operation in die Kölner Uniklinik konnte das abgebissene Stück Ohr nicht mehr angenäht werden. 

Seit Montag steht der 40-Jährige unter anderem wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Kölner Landgericht. Der Angeklagte räumte die Tat ein, auch wenn er angab, keine eigene Erinnerung zu haben.

Zuvor Passanten mit Schlüssel angegriffen

Grund für die Polizeikontrolle des 40-Jährigen sollen mehrere Angriffe auf Passanten mit einem Schlüssel gewesen sein, wodurch zwei Männer durch Schürfwunden leicht verletzt wurden. Der Polizeikontrolle habe der Angeklagte dann aber versucht zu entgehen, indem er die Beamtinnen unter anderem mit Faustschlägen angriff. Dabei sei die 26-jährige Polizistin zu Boden gegangen, woraufhin der Angeklagte sie «an deren Haaren etwa einen Meter über die Straße» geschleift habe. 

Der Angeklagte soll dann weggelaufen sein, habe aber wenig später mit Hilfe zweier weiterer Beamter gestellt werden können. Der 40-Jährige habe aber weiterhin «erheblichen Widerstand» geleistet, «indem er wild und wahllos um sich schlug und um sich biss». Dabei habe der 40-Jährige der 26-Jährigen zunächst ein Büschel Haare ausgerissen, anschließend habe er ihr 15 Sekunden lang in das rechte Ohr gebissen, «wobei er bewusst etwa die Hälfte der Ohrmuschel der nunmehr vor Schmerzen schreienden Zeugin abtrennte», sagte der Staatsanwalt.

Ohr konnte nicht wieder angenäht werden

Noch am selben Tag sei der Beamtin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, in der Uniklinik Köln der abgetrennte Teil des Ohres zwar angenäht, aber später vom Körper «dauerhaft abgestoßen» worden. Auch eine wenige Tage später erfolgte zweite Operation sei erfolglos verlaufen. Die «äußerliche Gesamterscheinung» der Beamtin sei durch die Tat «in unästhetischer Weise dauerhaft verunstaltet», sagte der Staatsanwalt weiter.

Laut der Erklärung eines Verteidigers war der 40-Jährige vor der Tat zum Feiern nach Köln gekommen. Dabei habe er auch viel Kokain konsumiert. Zudem erklärte der Verteidiger, dass der 40-Jährige sich beim Opfer entschuldigen wolle und einen Täter-Opfer-Ausgleich anstrebe, der bei Zustandekommen strafmildernde Wirkung entfalten würde. Als Zeichen des guten Willens wurde dem Nebenklagevertreter der Beamtin eine Anzahlung von 1.000 Euro in bar im Gerichtsaal überreicht. Der Prozess ist mit zwei weiteren Verhandlungstagen terminiert.

© dpa-infocom, dpa:250512-930-533504/1