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Missbrauch in Grundschule: Täter muss in Psychiatrie

Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Grundschülern auf Schultoiletten in Krefeld muss der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie.

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Prozess wegen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern Martin Höke/dpa

Krefeld (dpa/lnw) - Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern auf Grundschultoiletten in Krefeld hat das Landgericht den psychisch kranken Täter dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Von ihm seien andernfalls weitere Straftaten zu erwarten, hatte ein Gutachter zuvor ausgeführt.

Zugleich sprach das Gericht den 26-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei. Seine Täterschaft sei zwar erwiesen, weil er aber an Schizophrenie erkrankt ist sei er gleichwohl zur Tatzeit schuldunfähig gewesen.

Im vergangenen November hatten mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch auf Krefelder Grundschultoiletten für helle Aufregung gesorgt. Dem Angeklagten war schwerer sexueller Missbrauch von zwei Jungen und versuchter schwerer Missbrauch von zwei weiteren Grundschülern vorgeworfen worden. 

Das Landgericht hatte den 26-Jährigen schon während des Prozesses zur Beobachtung in eine Psychiatrie eingewiesen. Der hatte die Aussage verweigert und auch nicht mit einem Psychiater kooperieren wollen. 

Deutscher mit Vorstrafenregister

Der Deutsche hatte zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz und ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Sein Strafregister weist acht Eintragungen aus, darunter auch eine Haftstrafe von acht Monaten. Dabei ging es um Raub, Sozialbetrug, Leistungserschleichung und Diebstahl. 

Die Anklage war noch von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Am Ende forderte aber auch die Staatsanwältin Freispruch und Einweisung. Die Opfer waren zur Tatzeit zwischen sechs und neun Jahre alt.

Kindern bleibt Zeugenauftritt erspart

Eine Grundschullehrerin hatte als Zeugin geschildert, wie verstört einer ihrer Schüler vom Toilettengang nach etwa fünf Minuten zurückgekehrt war und ihr erzählte, was dort passiert sei. Den Kindern blieb ein Zeugenauftritt vor Gericht erspart. 

Die Grundschüler hatten den 26-Jährigen bei der Polizei übereinstimmend auf Fotos als Täter identifiziert. Zudem war DNA des Mannes im Intimbereich eines Kindes sichergestellt worden. Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass bei dem Angeklagten bereits vor drei Jahren eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert wurde. Der Verteidiger ließ offen, ob er Revision einlegen wird.

Toiletten bekommen Schließsystem

Nach den Taten waren alle 31 Krefelder Grundschulen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Standard sei nun, nach Unterrichtsbeginn die großen Zugangstore zu schließen und Zugang nur noch per Klingelanlage zu gewähren. 

Zudem sei die Ausstattung der Kindertoiletten mit einem digitalen Schließsystem erfolgreich getestet worden. Der Zugang zu den Toiletten per Chip habe den Nebeneffekt, dass die Toilettenverschmutzungen deutlich zurückgegangen seien. Acht Schulen mit Toiletten in Nebengebäuden sollen entsprechend ausgestattet werden.

© dpa-infocom, dpa:250617-930-682450/1